Allgemeine ReisebedingungenAnmeldung und BestätigungDie Anmeldung muß schriftlich unter Anerkennung der Reisebedingungen erfolgen. Sämtliche Personen, die auf der Anmeldung stehen, müssen diese auch unterschreiben. Ein Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. BezahlungNach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10% höchstens jedoch DM 500,- des Reisepreises zu leisten. Dieser Betrag muß innerhalb von 8 Tagen eingehen. LeistungenFür den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung verbindlich. RücktrittSie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei SprachAktiv. Zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir dringend die Schriftform. Bei einem Rücktritt hat Sprach-Aktiv Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß §651 i BGB. Die Rücktrittskosten betragen: Umbuchung / ErsatzpersonBis 30 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbuchungswünsche bzgl. Termin, Unterkunft usw. gern, soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluß des Reisevertrags mit uns dazu entschließen, eine andere Reise durchzuführen als die ursprünglich gebuchte, so müssen wir Ihnen leider eine Umbuchungsgebühr von DM 100,- in Rechnung stellen. Dies gilt auch wenn statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnehmen soll, sofern dem nicht besondere Gründe im Wege stehen. HaftungUnsere Haftung für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit SprachAktiv für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. MitwirkungspflichtBei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie als Reisende/r verpflichtet, alles zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden gering zu halten. Wenden Sie sich bitte sofort an die Direktion unserer Partnerschule, bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, daß Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- und GesundheitsvorschriftenSprachAktiv informiert vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen, der einzelnen Reiseländer sowie deren eventuellen Änderungen, dies gilt für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskünfte. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie als Reisende/r allerdings ausschließlich selbst verantwortlich. SonstigesDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. GerichtsstandDer Gerichtsstand von SprachAktiv Sprachreisen ist München. Veranstalter:SprachAktiv Sprachreisen |
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