Bildungsurlaub

Als ArbeitnehmerIn haben Sie in einigen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub.
Eine vortreffliche Möglichkeit, das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden.
 
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbuchung bei uns nach der jeweils aktuellen Anerkennung in den unterschiedlichen Bundesländern.
Alle im Katalog als Bildungsurlaub bezeichneten Veranstaltungen sind in Hamburg, einige auch in Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin als Bildungsurlaub anerkannt.

Das Wichtigste in Kürze

In der Regel hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die/der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf Bildungsurlaub.
 
Normalerweise beträgt die Dauer des gewährten Bildungsurlaubs fünf Tage pro Kalenderjahr. Sie können aber auch 10 Tage alle zwei Jahre in Anspruch nehmen, was sich bei der Teilnahme an Sprachkursen empfiehlt. Hierbei ist zu beachten, daß Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig vor Jahreswechsel schriftlich von der Übertragung Ihres Anspruchs ins folgende Jahr in Kenntnis setzen. Andernfalls verfällt der Anspruch.
 
Die Arbeitgeberin/Der Arbeitgeber muß rechtzeitig schriftlich über den Zeitraum Ihres Bildungsurlaubskurses informiert werden.
 
Bei der Teilnahme an einem Bildungsurlaubskurs verlieren Sie keinen Urlaubsanspruch und beziehen weiterhin Ihr reguläres Gehalt.
 
Sie haben die Möglichkeit, an einer Bildungsurlaubsveranstaltung Ihrer Wahl teilzunehmen und unterliegen hierbei keinerlei Beschränkungen durch den Arbeitgeber. Es ist möglich, auch nur einen Teil eines mehrwöchigen Bildungsurlaubskurses beim Arbeitgeber als Bildungsurlaub zu deklarieren.
 
Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
 
Bildungsurlaub darf nicht rundweg abgelehnt werden. Betriebliche Gründe können allerdings gegen den von Ihnen gewählten Bildungsurlaubszeitraum sprechen (z.B. hoher Krankenstand).
 
In Bundesländern, in welchen keine Bildungsurlaubsgesetze bestehen, existieren häufig Tarifabschlüsse, die eine Freistellung zum Bildungsurlaubskurs ermöglichen. Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrem Betriebsrat.